Wie das Schwäbische Tagblatt berichtet, darf der Geschwister-Scholl-Platz vor der Neuen Aula ab sofort nur noch für Demonstrationen mit Bildungs- und Universitätskontext genutzt werden. Grund dafür war eine Gedenkmahnwache des Arbeitskreises Kritischer Jurist*innen und der Aktion Sühnezeichen am vergangenen Freitag, den 9. November. Am 80. Jahrestag der Novemberpogrome ist sich die Leitung der sog. »Eberhard Karls Universität Tübingen« nicht zu blöd, eine Mahnwache zum Gedenken an die Opfer dieser Pogrome vom Geschwister-Scholl-Platz (!) auf den öffentlichen Gehweg zu vertreiben. Stattdessen wurde den Beteiligten als Ausweichstandort der Platz vor dem studentischen Klubhaus sowie jener vor der Universitätsbibliothek angeboten, wobei unklar bleibt, inwiefern es sich hierbei etwa nicht um Privatgelände der Universität handelt.
Ohnehin hatte die Mahnwache einen wissenschaftspolitischen Kontext: ihr Anliegen war es ausdrücklich auch, auf die vielfältigen Verstrickungen der Tübinger Universität in den Nationalsozialismus hinzuweisen. Das Verbot scheint darum umso fragwürdiger.
Die Geschichte einer Universität, deren Dozenten sich mehrheitlich in den Dienst des Nationalsozialismus stellten, die immer noch bestehende Namensgebung nach dem Antisemiten Eberhard im Bart, nun die Vertreibung mahnenden Gedenkens – all das macht das Schwiegen der sog. »Eberhard Karls Universität Tübingen« an diesem 9. November nur noch lauter.