Stellungnahme der Tübinger Hochschulgruppen zur sogenannten „Bayreuther Erklärung“

In einer „Bayreuther Erklärung“ nahmen die Kanzlerinnen und Kanzler der deutschen Universitäten unlängst Stellung zur weitverbreiteten Befristungspraxis im Hochschulbereich. Dort sind im sogenannten „akademischen Mittelbau“ nach wie vor über 80% der Beschäftigten befristet angestellt, und von diesen hat etwa die Hälfte einen Vertrag mit einer Laufzeit von nur einem Jahr oder noch kürzer. Alle Versuche, dies in den letzten Jahren durch politischen Druck zu verändern, waren bisher ergebnislos.
Nun verteidigen die Uni-Kanzlerinnen und -Kanzler die bestehenden Zustände. Auf ihrer letzten Jahrestagung, die im September 2019 an der Universität Bayreuth stattfand, wurde ein Papier verabschiedet, das auf die besondere Rolle der Universitäten als „Qualifizierungssystem“ hinweist und dies als Rechtfertigung für befristete Beschäftigung versteht.

Wörtlich heißt es darin: „Universitäten leisten mit der akademischen Qualifizierung dringend benötigter Fachkräfte einen wichtigen Beitrag (…). Das Modell befristeter Qualifizierungsphasen in den unterschiedlichen Bildungsformaten der Universitäten ist eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass dieses gesellschaftliche Ziel weiterhin erreicht werden kann. (…) Der Aufgabenstellung der Universitäten folgend, ist es notwendig, dass die Zahl ihrer befristeten Beschäftigungsverhältnisse für wissenschaftliches Personal überwiegt.“

Wir weisen diese Sicht der Dinge mit Entschiedenheit zurück! Die Begründung für die Aufrechterhaltung prekärer Befristungsverhältnisse an deutschen Universitäten geht am Kern des Problems und an der Arbeitsrealität eines Großteils der Mittelbaulerinnen und Mittelbauler vorbei!

Natürlich ist es sinnvoll, Qualifikationsstellen zu befristen. Es hat in der Vergangenheit auch noch nie jemand die Entfristung von tausenden Doktorandinnen und Doktoranden gefordert. Und auch drittmittelfinanzierte Projektstellen lassen sich nicht ohne Weiteres entfristen. Es ist aber keineswegs logisch, dass der Qualifizierungsauftrag der Hochschulen zu Befristungsquoten von über 80% führt. Einen Qualifizierungsauftrag haben Hochschulen zunächst und vor allem gegenüber ihren Studierenden, und viele der Aufgaben in Forschung und Lehre, die von befristet Beschäftigten (z.B. befristeten Lehrdozenturen oder befristeten akademischen Ratsstellen) in diesem Zusammenhang übernommen werden, sind eindeutig Daueraufgaben, die durch dauerhafte Beschäftigung erfüllt werden können und sollen!

Es ist zudem unzumutbar, dass eine große Mehrheit der Postdocs gezwungen ist, sich jahrelang von Zeitvertrag zu Zeitvertrag zu hangeln. Viele wissen erst mit 40, ob aus der Unikarriere etwas wird oder nicht. Dabei erfüllen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen im Postdoc-Bereich elementare Aufgaben des Universitätsbetriebs. Regelmäßig übernehmen sie Personalverantwortung und betreuen Abschlussarbeiten. Es kann aus sachlichen Gründen einfach nicht angehen, sie mit Promovierenden in einen Topf zu werfen! Zurecht fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) schon seit 2010 verlässliche Perspektiven im Postdoc-Bereich, und erst vor kurzem hat sich gegen den Befristungswahn an den deutschen Hochschulen die bundesweite Initiative „Frist ist Frust“ gegründet, an der sich neben den Einzelgewerkschaften GEW und ver.di und dem DGB zahlreiche weitere Gruppen beteiligen, so etwa das N2 – Network of Doctoral Researcher Networks, der Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi) sowie der freie zusammenschluss der studierendenschaften (fzs e.V.).

Weil unter prekären Bedingungen keine gute Forschung und Lehre stattfinden können, u.a. weil erworbene Kompetenzen mit dem erzwungenen Weggang des Personals verloren gehen und keine langfristige Planung in der Lehre möglich ist, liegt eine Behebung der Befristungsmisere nämlich auch im Interesse der Studierenden und letztlich der gesamten Universität.

Wir rufen die Tübinger Universitätsleitung daher auf, sich von der Bayreuther Erklärung eindeutig zu distanzieren und sich für mehr Dauerbeschäftigung im Hochschulwesen einzusetzen.

  • GEW-/ver.di-Hochschulgruppe Tübingen
  • Konvent der DoktorandInnen der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Tübingen
  • Hochschulgruppe für eine Ernst-Bloch-Uni Tübingen
  • Fachschaftenvollversammlung
  • Fachschaft Politik
  • Grüne Hochschulgruppe Tübingen
  • Studierendenrat der Universität
  • Ver.di-Betriebsgruppe Universität Tübingen
  • Personalrat Universität Tübingen
  • Juso-Hochschulgruppe Tübingen
  • Stipendiat*innengruppe der Hans-Böckler-Stiftung